Islam Web

  1. Haddsch & Umra
  2. Fatwa
Fatwâ-Suche

Streit auf dem Haddsch: Wird die Belohnung dadurch zunichte?

Frage

Was bedeutet es, dass man auf dem Haddsch nicht streiten (Dschidâl) darf? Ist bereits das heftige Diskutieren zwischen den Ehepartnern oder das Aufgebrachtsein auf dem Haddsch ein solches (verbotenes) Streiten? Macht dies die Belohnung des Haddsch zunichte?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

Das verbotene Streiten (Al-Dschidâl) wird in folgendem Wort des Erhabenen erwähnt: „(...), der darf nicht Streit führen während der Pilgerfahrt“ (Sûra 2:197). Gemeint ist damit feindseliges Verhalten, Schimpfen und Streit. As-Sa‘dî meint in seinem Qurân-Kommentar „Al-Dschidâl ist Streit, Zank und feindseliges Verhalten. Denn all dies führt zu Üblem und bringt Feindschaft hervor.“ In „Adwâ Al-Bayân“ heißt es: „Offenkundig ist Dschidâl im Vers Feindseligkeit und Streitigkeiten. Man soll sich nicht feindselig gegenüber seinem Gefährten verhalten und so mit ihm streiten, dass man ihn erzürnt.“

Kontroversen zwischen den Ehepartnern oder anderen fallen auch unter diesen verbotenen Dschidâl. Zwar macht dies den Haddsch nicht ungültig, doch vermindert es die Belohnung in dem Maße, wie gestritten und Zorn hervorgerufen wird. Dem „Ständigen Komitee für wissenschaftliche Untersuchungen und Fatwâ-Erteilung“ wurde die Frage vorgelegt: „Wenn es bei jemandem auf dem Haddsch zu Streit mit seinen Begleitern kommt, bleibt dann die Pilgerfahrt korrekt und gültig? Wie ist das bei einem Pflicht-Haddsch?“ Die Antwort lautet: „Sein Haddsch ist gültig und er hat seine Pflicht erfüllt. Doch die Belohnung wird reduziert und zwar in dem Maße, wie das tadelnswerte Streiten erfolgte. So jemand muss Reue zeigen, denn Allâh, gepriesen sei Er, sagt: „Wendet euch alle reumütig Allâh zu, ihr Gläubigen, auf dass es euch wohl ergehen möge!“ (Sûra 24:31).

Mit verbotenem Streit ist aber nicht das Diskutieren beim Wissenserwerb gemeint, und auch nicht das Streiten, das auftritt, wenn man von Üblem abhält. Im Werk „At-Tahrîr und At-Tanwîr“ schreibt der Verfasser: „Die Gelehrten sind sich einig, dass Diskutieren und „Streiten“ beim wissenschaftlichen Arbeiten nicht zum verbotenen Dschidâl zählen. Auch sind sie sich einig, dass Streiten beim Abhalten von schlechten Taten und die Durchsetzung der Grenzen in der Religion nicht zu diesen verbotenen Handlungen gehören. Verboten ist vielmehr das, was gegenseitigen Zorn und Beschimpfungen hervorruft und der Unverletzlichkeit (des Weihezustands) des Haddsch widerspricht.“

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs

Vorzüge des Haddsch und der Umra

  • Unser Weg zu einem vollkommenen Haddsch

    Allâh, der über alles Erhabene, wird denjenigen großzügig belohnen, der den Haddsch in vollkommener Form verrichtet. Hierzu sagte der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken: „…und der fromm verrichtete Haddsch wird ausschließlich mit dem...

  • Die gottesdienstlichen Handlungen des Propheten während der Haddsch: Teil 1

    Der Haddsch ist eine der wichtigsten Ibâdât (gottesdienstl. Handlungen) im Islâm. Sie zu verrichtet heißt, dem Beispiel des Propheten (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) wahrhaft zu folgen. Bedauerlicherweise wurden in letzter Zeit Fatwas über häufig...

  • Die Pilgerfahrt (der Haddsch) - Teil 2

    Da die Stammesführer den Streit untereinander nicht beilegen konnten, einigten sie sich darauf, den ersten...