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Verlangen der Scheidung aufgrund körperlicher Gewalt

Frage

Ist es einer Frau erlaubt, die Scheidung zu verlangen, wenn ihr Ehemann sie schlägt? Wer erhält im Fall einer Scheidung das Sorgerecht für die Kinder?

Antwort

Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:

Das Schlagen der Ehefrau kann islâmisch erlaubt oder auch verboten sein. Unter den Bedingungen, dass das Schlagen keine körperlichen Schmerzen verursacht und nicht gegen das Gesicht der Frau gerichtet wird, ist es gestattet. Wenn sich die Frau gegenüber ihrem Ehemann widerspenstig verhält und sich die Situation weder durch Ermahnungen noch durch Trennung der Ehebetten bessert, wird der Einsatz des symbolischen Schlagens als Erziehungsmaßnahme gebilligt. In diesem Fall ist die Anwendung allerdings nur dann erlaubt, wenn der Ehemann sicher ist, dass der Akt des symbolischen Schlagens etwas nutzt. Somit gilt das symbolische Schlagen nicht als Rechtfertigungsgrund für eine Scheidung.

Das Schlagen ohne islamisch relevanten Grund ist jedoch untersagt. Die Frau besitzt das Recht, sich vor schädigenden und gefährlichen Schlägen durch die Einreichung der Scheidung zu schützen. Ibn Mâdscha und andere berichteten, dass der Prophet  möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: "Kein Schaden und keine Schädigung."

Solange die Mutter in der Lage ist die Kinder zu versorgen und sie keine weitere Ehe eingeht, wird ihr im Scheidungsfall das Sorgerecht für ihre Kinder zugesprochen.

Liegt kein tatsächlicher Scheidungsgrund vor, empfehlen wir, dass die Ehefrau die Trennung nicht zu voreilig verlangt. Die Versöhnung ist die beste Lösungsmöglichkeit des Konflikts. Demnach soll die Ehefrau Geduld zeigen und nach Verständigung zwischen ihr und ihrem Ehemann streben, indem sie zuallererst Allâh und anschließend Personen, die ihrer Meinung nach den Ehepartner positiv beeinflussen können, um Hilfe bittet. Einer Scheidung folgt das Zerbrechen der Familie, wobei die Kinder die eigentlichen Leidtragenden sind. Wir weisen darauf hin, dass man mit dem Ehepartner freundlich umgehen soll. Allâh befiehlt im Qurân diesbezüglich Folgendes: "Und ihnen (den Frauen) steht in rechtlicher Weise (gegenüber den Männern) das gleiche zu, wie (den Männern) gegenüber ihnen." (Sûra 2:228)

Allâh weiß es am besten.

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